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Energieberatung & Audits

– Energieaudit DIN EN 16247 / DIN V 18599 –

Energieaudit nach
DIN EN 16247

Audit DIN EN 16247
Antragstellung & Begleitung

Speziell für kleinere und mittlere Unternehmen gibt es vom Bund geförderte Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Beantragt und geprüft wird diese bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), durchgeführt durch von der BAFA zugelassene Energieberatungsunternehmen.
MIT-Energie unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie bei der Durchführung durch einen unserer zugelassenen Beratungspartner.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel) und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes (sowie Freiberufler) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die inkl. zugehöriger Partner/ Verbundunternehmen

  • unter 250 Personen beschäftigen und
  • deren Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. € und. deren Jahresbilanzsumme nicht mehr als 43 Mio. € beträgt.

Weitere Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung liegt bei maximal 6.000 € (80% der Kosten von ca. 7.500 €).

Für KMU, deren Energiekosten pro Jahr nicht mehr als 10.000 € betragen, liegt die max. Förderung bei 1.200 € (80% der Kosten von ca. 1.500 €).

Voraussetzung: Die Energieberatung muss das gesamte Unternehmen mit allen Gewerken und Räumlichkeiten umfassen.

Von der Förderung ausgenommen sind KMU, die im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr Steuerentlastungen („Spitzenausgleich“) nach §10 des Stromsteuergesetzes oder nach §55 des Energiesteuergesetzes beantragt haben.

Die Beratungs- und Umsetzungsphase, die max. 12 Monate dauern darf, orientiert sich an den Standards eines Energieaudits nach DIN EN 16247, wird aber auf die individuelle Unternehmenssituation zugeschnitten.

Der Beratervertrag mit einem unserer von der BAFA für die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247 zugelassenen Partner darf erst nach Antragstellung geschlossen werden! 

Wir klären mit Ihnen im Vorfeld Ihre Fragen und unterstützen Sie beim Zusammentragen der benötigten Unterlagen zur Antragstellung. Dieser Service ist kostenfrei. 

Inhalte der Energieberatung nach DIN EN 16247

Ziel der Beratung ist es, die Energieeffizienz Ihres Unternehmen zu steigern, um die Umwelt zu schonen und gleichzeitig Kosten zu senken, indem energetische Einsparpotenziale ermittelt und genutzt werden.

Betrachtet werden Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten. So entstehen Energieverbrauchsprofile für gewerbliche und industrielle Anlagen/Gebäude, für Betriebsabläufe und Produktionsprozesse, Transport u.a.
Sie bilden die Grundlage zur Quantifizierung von Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen.

Im Rahmen der Lastgang-Analyse werden auch die einzelnen Stromflüsse analysiert (Produktionsstrom, Veredelungsstrom, Energie für die Verwaltung etc.).  So können u.U. steuerbegünstigte Verwendungszwecke (nach § 9a, § 9b, § 9c StromStG) evaluiert werden, für die Rückerstattungen möglich sind, die bislang nicht beantragt wurden.

In der Detailbetrachtung zählen dazu je nach Unternehmenstyp Gebäude und Anlagen wie z.B.

  • Kühlanlagen, Heizungs-/Klimatechnik
  • Um-/Abluft, Druckluft
  • Beleuchtung
  • Werkstatt 
  • alle relevanten Energieflüsse

Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN 16247 für KMU

  • Energieverbrauch senken
  • Energie-/Ressourceneffizienz steigern
  • Kosten reduzieren
  • Umwelt schützen und nachhaltiger produzieren
  • Steuern sparen („Spitzenausgleich“)

Ebenfalls für Unternehmen, die planen, ein Energiemanagementsystem (nach ISO 50001) einzuführen, ist das Audit als Vorbereitung geeignet. Denn die Ergebnisse (Bestandsaufnahme, energetische Analyse u.a.) werden auch für die Zertifizierung nach ISO 50001 benötigt.

Audit-Pflicht für Nicht-KMU

Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) seit 2015 zu regelmäßigen Audits verpflichtet, die turnusmäßig alle vier Jahre wiederholt werden müssen. Es sei denn, es wurde bereits ein EnMS nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem EMAS eingeführt, die mind. 90% des Energieverbrauchs im Unternehmen abdecken.

Durchgeführt werden darf das Audit nur durch qualifizierte und akkreditierte Energieauditoren (Qualifikation nach § 8b EDL-G ). Wir finden für Sie den passenden Partner und unterstützen Sie bei Fragen zum Audit-Prozess.

Energieberatung DIN V 18599 für Nicht-Wohngebäude

Auch ein maßgeschneiderter, schrittweiser Sanierungsfahrplan ist gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude förderfähig.

Je nach Nettogrundfläche mit 1.700 € bis maximal 8.000 €.

Die Förderhöhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes/Gebäudekomplexes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 qm:
    Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200  und 500 qm:
    Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 qm:
    Zuschuss maximal 8.000 Euro.

MIT-Energie unterstützt Unternehmen im Vorfeld bei der Klärung von Fragen, bei der Antragstellung und/oder Vorbereitung und begleitet Sie  – gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen (von der BAFA zugelassene Berater und Auditoren) – durch die notwendigen Maßnahmen.
Es entstehen keine Mehrkosten.

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